Aufnahmekriterien

Kriterien für Selbsthilfegruppen

Die öffentlich zugänglich aufgeführten Selbsthilfegruppen...

  • sind auf unmittelbar persönlichen Kontakten beruhende Gruppen.
  • bieten den Austausch zwischen Menschen in ähnlichen Lebenssituationen, als Direktbetroffene oder Angehörige.
  • basieren auf den persönlichen Erfahrungen und Erkenntnissen der Mitglieder.
  • basieren auf freiwilliger Teilnahme.
  • sind private Initiativen. Sie arbeiten in eigenem Auftrag. Die Mitglieder sind gemeinsam für das Wohl der Gruppe verantwortlich.
  • treffen sich je nach Möglichkeiten und Bedarf in unterschiedlichen Rhythmen. Die Treffen finden regelmässig statt.
  • leiten sich selber, sie werden nicht durch eine Fachperson geleitet. Die Leitungsform wird unter den Mitgliedern geregelt.
  • richten ihre Ziele und ihre Arbeit neutral aus (keine sektiererische Absichten).
  • halten sich an ethische, moralische und rechtliche Normen und Gesetze.
  • arbeiten nicht gewinnorientiert. (Das heisst nicht, dass Angebote immer kostenfrei sein müssen. Es können z.B. Unkostenbeiträge für Raummiete, Kopiernutzung oder ähnliches erhoben werden)
  • bzw. deren Mitglieder verpflichten sich zur Schweigepflicht gegen aussen.
Nach Überprüfung werden auch weitere Selbsthilfegruppen aufgelistet, die nicht allen Kriterien entsprechen, wie z.B. Selbsthilfegruppen, welche punktuell oder konstant durch eine Fachperson geleitet sind. Die Fachperson ist jedoch selber betroffen, bringt sich gleichrangig in den Austausch ein und erhält kein Honorar.


Kriterien für fachgeleitete Gruppen

Nach Überprüfung können Gruppen mit dem Vermerk „Fachgeleitete Gruppe“ aufgelistet werden, ...
• die für Teilnehmende, Mitglieder gratis sind (ausser evtl. Unkostenbeiträge).
• deren Teilnehmende/Mitglieder die Teilnahmekosten selbst übernehmen.


Kriterien für Kontaktpersonen, die Austausch suchen

Personen, beziehungsweise deren Angehörige, die von einer seltenen Krankheit oder einem seltenen Problem betroffen sind und den Austausch mit Gleichbetroffenen suchen, können von den regionalen Selbsthilfekontaktstellen und von der Selbsthilfe Schweiz auf die Suchoption-Datenbank aufgenommen werden. Letzteres, wenn sie damit gesamtschweizerisch (nach Sprachregion) als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


Die Aufnahme in die Datenbank der Selbsthilfe Schweiz und der regionalen Selbsthilfekontaktstellen beinhält keine Beurteilung der Qualität der Arbeit der Akteure.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme in die Datenbank.